Ab dem 1. Oktober 2020 gelten für alle gesetzlich versicherten Patienten neue Regelungen bei den Festzuschüssen der Krankenkassen zum Zahnersatz.
Wie gehabt werden auch weiterhin die Zuschüsse gestaffelt nach dem Bonussystem, das heißt wenn Sie mindestens einmal pro Jahr zur Vorsorge-Untersuchung zum Zahnarzt gehen, erhalten Sie nach 5 bzw. 10 durchgängigen Jahren nochmal zusätzlichen Bonus zu Ihrem Zuschuss. Was sich nun aber verändert hat, ist, dass der Grundzuschuss von 50% der Behandlungskosten auf 60% angehoben wurde, und somit auch alle anderen Zuschuss-Stufen nun höher ausfallen.
Kurz gesagt sparen Sie sich ab jetzt auf jeden Fall zusätzliche 10% auf Zahnersatz.
Infoservice zu diesem Artikel:
Recall
Da es sich finanziell ja lohnt, den vollen Vorsorge-Bonus in Anspruch nehmen zu können, ist es umso wichtiger, die jährliche Vorsorge-Untersuchung nicht zu vergessen. So ein Jahr ist aber kurz und man hat viele andere Dinge zu erledigen und viel Wichtiges im Auge zu behalten und da geht der Zahnarzt natürlich gerne mal unter. Da uns das auch bewusst ist, bieten wir Ihnen auch weiterhin unser Recall-System an - das heißt, sie werden von uns nach Ablauf eines Jahres (oder halben Jahres, je nach Ihren Wünschen) angerufen, damit wir wieder einen neuen Termin vereinbaren. So können Sie die Vorsorge keinesfalls vergessen und der Bonus ist Ihnen sicher.