Mund-Nasenschutz-Verpflichtung ab 27.4.
Wieder einmal gibt es Neuerungen im Hinblick auf die Corona-Krise. Dabei sind wir als zahnärztliche Praxis bzw. eher Sie als Patienten in erster Linie von der ab Montag, 27.4.20, geltenden sog. "Mund-Nasenschutz-Verpflichtung" betroffen. Details hierzu können Sie unserem Aushang entnehmen: